Alle G-BA-Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung (§35a SGB V)
Es sind bisher 1174 Verfahren betreffend 515 verschiedene Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung vom G-BA entschieden worden und mit Publikation im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Auf Verfahrens-Ebene, d.h. ohne Berücksichtigung einzelner Teilpopulationen und bei Zugrundelegen des jeweils höchsten Zusatznutzens je Beschluss, ergibt sich folgendes Bild: Etwa 1,6% der Arzneimittel zeigten dem G-BA zufolge einen erheblichen Zusatznutzen und weitere 15,7% einen beträchtlichen Zusatznutzen. Bei 15,1% der Arzneimittel bewertete der G-BA den Zusatznutzen als gering und bei weiteren 18,8% als nicht-quantfizierbar. Für 47,6% der innovativen Arzneimittel erkannte der G-BA keinen Zusatznutzen und für 0,2% sogar einen geringeren Nutzen.