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01. Oktober 2026

End-Schiedsspruch – Talquetamab – AZ: 6 P 18-25

End-Schiedsspruch – Talquetamab – AZ: 6 P 18-25

Berlin, 1. Oktober 2026

In dem End-Schiedsspruch sieht die Schiedsstelle einen 15%igen Abschlag auf den Erstattungsbetrag als angemessen an, wie es in einem analogen Verfahren zwischen dem Hersteller und dem GKV-Spitzenverband für den Wirkstoff Fedratinib verhandelt wurde.

Im ersten Zwischenschiedsspruch hatte sich die Schiedsstelle für zuständig gehalten, wenn nach nicht erfolgtem Beginn einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung (AbD) der GKV-Spitzenverband den pharmazeutischen Hersteller zu einer Ergänzungsvereinbarung zum Erstattungsbetrag auffordert und zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden konnte.