16. April 2026
Auch beim zweiten Alzheimer-Wirkstoff sieht der G-BA keinen Zusatznutzen
Auch für den zweiten neuen Wirkstoff zur Behandlung der frühen Alzheimer-Erkrankung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keinen Zusatznutzen im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard feststellen können. Basis des Ergebnisses sind die vom Hersteller vorgelegten Studiendaten. Der Wirkstoff Donanemab richtet sich – ebenso wie der kürzlich bewertete Wirkstoff Lecanemab – gegen eine mögliche Ursache der Erkrankung, nämlich Eiweißablagerungen im Gehirn. Das Arzneimittel ist für die Behandlung von Erwachsenen mit leichter kognitiver Störung sowie mit leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit zugelassen und ist in Deutschland seit November 2025 verfügbar. Die bisherigen nichtmedikamentösen und medikamentösen Behandlungsansätze bei diesen beiden Patientengruppen sind darauf ausgerichtet, die Symptome abzumildern. Der Beschluss des G-BA bildet nun die Grundlage für die Preisverhandlung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller. Der G-BA-Beschluss schränkt die Verordnungsfähigkeit von Donanemab nicht weiter ein.