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12. Juni 2026

Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Kraft

Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Kraft

Berlin, 12. Juni 2026 – Seit dem 12. Juni 2026 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Kraft. Die Verordnung dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages und sieht entsprechend der Vereinbarung zum ApoVWG vor, dass das Packungsfixum gestaffelt in zwei Schritten von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird:

  • ab 1. Juli 2026: Anhebung auf 9,00 Euro
  • ab 1. Januar 2027: Anhebung auf 9,50 Euro

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sollen auch die Apotheken an den Einsparungen beteiligt werden. Der Entwurf des Spargesetzes sieht vor, dass der Kassenabschlag 2027 um 30 Cent auf dann 2,07 Euro pro Packung steigt. Das BStabG wurde am 12. Juni 2026 in erster Lesung im Bundestag und Bundesrat beraten und ist noch nicht in Kraft.