Zusatznutzen nach Anzahl der Beschlüsse
Es sind bisher xx Verfahren betreffend xx verschiedene Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung vom G-BA entschieden worden und mit Publikation im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Auf Verfahrens-Ebene, d.h. ohne Berücksichtigung einzelner Teilpopulationen und bei Zugrundelegen des jeweils höchsten Zusatznutzens je Beschluss, ergibt sich folgendes Bild: Etwa xx% der Arzneimittel zeigten dem G-BA zufolge einen erheblichen Zusatznutzen und weitere xx% einen beträchtlichen Zusatznutzen. Bei xx% der Arzneimittel bewertete der G-BA den Zusatznutzen als gering und bei weiteren xx% als nicht-quantfizierbar. Für xx% der innovativen Arzneimittel erkannte der G-BA keinen Zusatznutzen und für xx% sogar einen geringeren Nutzen.