Herz-Kreislauf-Erkrankungen

In diese Kategorie des G-BA fallen alle Arzneimittel zur Verhinderung von Schlaganfall, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz oder venösen Thromboembolien wie Lungenembolie oder tiefe Beinvenenthrombose sowie Antihypertensiva.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hier bislang XX verschiedene Arzneimittel in XX Verfahren bewertet, welche wiederum in xx Teilpopulationen aufgeteilt wurden. Werden diese Teilpopulationen nach ihrem Anteil an der Gesamtzahl aller Patienten im Beschluss gewichtet, so zeigt sich ein erheblicher Zusatznutzen für xx% und ein beträchtlicher Zusatznutzen für XX% der Teilpopulationen. Für XX% bestätigte der G-BA einen geringen und für weitere XX% einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen gegenüber der ZVT. Für XX% der Teilpopulationen, entsprechend xx% der potenziellen Gesamtzahl aller Patienten dieser Arzneimittel, erkannte der G-BA hingegen keinen Zusatznutzen.

G-BA-Beschlüsse im therapeutischen Gebiet Herz-Kreislauf-Erkrankungen