Zusatznutzen nach Teilpopulationen

Aus den bislang xx vom G-BA festgelegten, Patienten-spezifischen Teilpopulationen erhielten xx% einen erheblichen Zusatznutzen, ein beträchtlicher Zusatznutzen wurde für circa xx% konstatiert, für xx% ein geringer Zusatznutzen und bei etwa xx% ein nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen. Der G-BA erkannte für xx% der Teilpopulationen keinen indikationsspezifischen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie und für xx% einen geringeren Nutzen.