Hauterkrankungen

Im therapeutischen Gebiet der Hauterkrankungen hat der G-BA XX Arzneimittel in XX einzelnen Verfahren bewertet. Gewichtet nach dem jeweiligen Patientenanteil im Beschluss zeigte sich ein erheblicher Zusatznutzen für xx% der Teilpopulationen. Für XX% zeigte sich ein beträchtlicher Zusatznutzen und für XX% ein geringer Zusatznutzen gegenüber der ZVT. XX% der Teilpopulationen erhielten einen nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen. Für XX% der nach Beschluss-Anteilen gewichteten Teilpopulationen – entsprechend xx% der theoretischen Maximalpopulation von xx Mio. Patienten – wurde kein Zusatznutzen gewährt.

G-BA-Beschlüsse im therapeutischen Gebiet Hauterkrankungen