Orphan Drugs
Bei Arzneimitteln für seltene Erkrankungen, den sogennanten Orphan Drugs, gilt der Zusatznutzen per Gesetz als belegt, solange der Umsatz innerhalb von 12 Monaten kleiner als 30 Mio. EUR (bis 2022: 50 Mio. Euro) ist. Hier wurden bisher xx verschiedene Arzneimittel in xx Beschlüssen bewertet. Der G-BA entscheidet nur über das Ausmaß des Zusatznutzens. Daher sind die Orphan Drugs bisher vom G-BA auch am besten bewertet worden: xx% erheblicher Zusatznutzen, xx% beträchtlicher Zusatznutzen, xx% geringer und xx% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen. Für xx% der Patientenpopulationen wurde kein Zusatznutzen erkannt.